Das Instrument der Standardvertragsklauseln, mit dem Daten europäischer Nutzer in Drittländer wie die USA übertragen werden dürfen, sei zwar prinzipiell gültig, meint der EuGH-Topjurist Henrik Saugmandsgaard in der Causa Schrems; trotzdem könne Facebook dazu verdonnert werden, darauf gestützte Übermittlungen zu unterlassen.
Artikel von Stefan Krempl veröffentlicht am 19. Dezember 2019,
Etappenerfolg für Max Schrems und seine Datenschutzorganisation Noyb (None of your business): Im Dauerstreit des Österreichers über Transfers von Daten europäischer Bürger durch Facebook in die Vereinigten Staaten hat sich der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Henrik Saugmandsgaard Øe, weitgehend auf die Seite der Bürgerrechtler geschlagen. In seinen am 19. Dezember vorgelegten Schlussanträgen stellt sich der Topjurist gegen die Position der irischen Datenschutzbehörde (DPC), die als sehr konzernnah gilt und die Schrems seit Jahren in dem komplexen Fall zum Jagen tragen will.
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