Datenschutzkonforme Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Ab 25. Mai 2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen in der EU die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(2016/679) beachten. Der Arbeitskreis Datenschutz des Bitkom hat mehrere Leitfäden für die Umsetzung von Datenschutz-
Vorgaben im Unternehmen erarbeitet und an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die Leitfäden
sollen den für Datenschutz Verantwortlichen im Unternehmen Orientierung bieten, wie die gesetzlichen Anforderungen zu
verstehen sind und wie sie in Unternehmensprozesse übersetzt werden können