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Datenschutzkonforme Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Ab 25. Mai 2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen in der EU die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) beachten.
Der Arbeitskreis Datenschutz des Bitkom hat mehrere Leitfäden für die Umsetzung von Datenschutz-Vorgaben im Unternehmen erarbeitet und an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
Die Leitfäden sollen den für Datenschutz Verantwortlichen im Unternehmen Orientierung bieten, wie die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen sind und wie sie in Unternehmensprozesse übersetzt werden können
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