Das Instrument der Standardvertragsklauseln, mit dem Daten europäischer Nutzer in Drittländer wie die USA übertragen werden dürfen, sei zwar prinzipiell gültig, meint der EuGH-Topjurist Henrik Saugmandsgaard Øe in der Causa Schrems; trotzdem könne Facebook dazu verdonnert werden, darauf gestützte Übermittlungen zu unterlassen.
Nachdem der EuGH im Oktober 2015 das einschlägige Safe-Harbor-Abkommen aufgrund der von Edward Snowden im Rahmen des NSA-Skandals aufgedeckten, vor allem im Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) festgeschriebenen Überwachungspflichten für US-Konzerne für ungültig erklärt hatte, übermittelten Firmen vielfach personenbezogene Daten auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA.
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