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AutorenbildEdmund Edtl

DSGVO und Messenger Dienste


Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Im Zusammenhang damit nehmen gerade mehr oder weniger alle Anbieter digitaler Dienstleistungen im Hintergrund Änderungen vor, um mit den neuen Richtlinien konform zu gehen. Auch Apple arbeitet bereits an den nötigen Anpassungen.

Per Tweet erinnern die WhatsApp-Blogger WABetaInfo daran, dass die neue Verordnung auch auf den populären Messenger Einfluss hat. So werden wohl spätestens vom 25. Mai an keine WhatsApp-Nutzer zugelassen, die jünger als 16 Jahre sind. Natürlich wird es wohl kaum möglich sein, hier Falschangaben zu prüfen, mit dem Heraufsetzen des Mindestalters von 13 auf 16 Jahre werden die WhatsApp-Betreiber allerdings der DSGVO gerecht.

Konkret formuliert die Datenschutz-Grundverordnung diesen Anspruch wie folgt:

Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.


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