Real darf an Supermarktkassen Gesichtsscanner einsetzen.
Wer Gesichter von Kunden mit einer Kamera erfasst, betreibt nicht automatisch eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieser Ansicht ist jedenfalls der Bayerische Datenschutzbeauftragte und erlaubt Real den Einsatz der umstrittenen Technologie.
Der Lebensmittelhändler Real darf in seinen Filialen Gesichtsscanner einsetzen, um den Blickkontakt von Kunden mit Werbeaufstellern zu messen - dieser Ansicht ist jedenfalls der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, wie das Handelsblatt berichtet. Denn personenbezogene Daten würden dabei keine erhoben.
Reals Vorgehen hatte bundesweit bei Datenschützern und Aktivisten für Aufregung gesorgt. Der Verein Digitalcourage hatte sogar Strafanzeige gegen das Unternehmen eingereicht, ebenso wie bei der Deutschen Post, die ähnliche Systeme testen soll. Bundesweit ist das System von Real in derzeit 40 von 285 Supermärkten installiert.
Das System zur sogenannten Blickkontakterfassung erfasst das Gesicht der Kunden und soll prüfen, ob diese bestimmte Werbeaufsteller anschauen. Auch die Dauer des Blickes wird erfasst. Außerdem schätzt das System das Alter der Kunden. Von den Videodaten selbst werden offenbar keine Kopien gespeichert. Nach Angaben von Real werden die Daten für rund 150 Millisekunden im Speicher vorgehalten, nach der Analyse werden die erhobenen Metadaten an den Server des Unternehmens weitergegeben. Das System wird von der Augsburger Firma Echion betrieben.