Gleich drei Medienhäuser mussten vor dem Oberlandesgericht München eine Schlappe hinnehmen: Die Kammer konnte nichts Gesetzwidriges beim Vertrieb eines Adblockers erkennen. Nächster Halt: Bundesgerichtshof.
Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag in drei Verfahren entschieden, mit denen drei Medienunternehmen den Vertrieb des populären Werbeblockers AdBlock Plus stoppen wollten. Nun wird der Streit wohl den Bundesgerichtshof beschäftigen.